Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Partite

Partite

, f.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
zur Etymologie vgl. FWB. III 51
Hinterlist, Betrug, unlauteres Geschäft
  • etliche leyhen eines theils wahren, silber-geschirr, kleynod, treyd, ruͤstung, und anders, so zu bahrem geld angeschlagen wird, in viel hoͤherm werth hin, als immer ein gedoppelter wucher ertragen mag, und nennens, mit einem neuen, (ihres vermeynens, hoͤfflichen woͤrtlein) partita 
    RPO. 1577 Tit. 17 § 5
  • dergleichen verbottene partiden 
    1654 NÖLO. II 5 § 1
  • der christ ..., so sein gelt ... durch die juden über 6 per cento außleichet versteckht oder andere verbotene partiden damit treibet, neben verliehrung deßselben gelts für unehrlich gehalten, und auf ein zeit lang mit gefängnus oder andern leibsstraffen offentlich abgestrafft werden soll
    1654 NÖLO. II 5 § 4
  • derley schalkhafte parthiten, und schelmenstuͤck
    1769 CCTher. 71 § 6
unter Ausschluss der Schreibform(en):