Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Passament

Passament

, n.

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"amtliche Ausfertigung eines gerichtlichen Urteils, Vollmacht" SchweizId. IV 1661
  • N.N. legt einige p[assamënt]e vor, die er gegen seinen bruder erhalten hat, aber nicht zum vollzug zu bringen vermag
    1537 SchweizId. IV 1661