Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Paßschein

Paßschein

, m.

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wie Passierschein 
  • taxordnung ... von denen ... paßscheinen von 6 biß 12 kr
    1646 Tirol/ÖW. XVII 79
  • daß ... ich dem H.N. ... nicht allein verwilligt mit züllen auf dem Ynstrom zufahren, sonder ihme auch hierzue paßschein ertheilt haben solle
    1648 Könnecke,Grimmelshausen II 255
  • die reisende [sollen] ire mithabende passchein von ort zu ort fleissig underschreiben lassen
    1720 SchweizId. VIII 812