Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pastorei
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, f.
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Pfarrei mit dem zugehörigen Landbesitz, Wohn- und Nebengebäuden
vgl.
Pastorat
- wysen wir, daz eyn herre von T. ... recht hat gehabt die pastorye zu lyhen, als dicke die von eym pastor ledig wirdet1354 ZHessG. 6 (1854) 337
- so haben wir vnsern willen vnd virhengniße mit wissen dez pastoren hern N.v.M. dar zu geben vnd getan der dieselben pastorei von vns zu lehen hat1400 ZWirtFrk. 2, 2 (1851) 58
- der selbe herre behilt auch ein incorporatien der selben kirchen unde pastorien zu B.um 1400 LimbChr. 57 [koche = kuche]Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts dMGH
- der hof und dasz gut dasz da höret zu der pastoreien1492 Pfalz/GrW. V 581Faksimile (ca. 305 KB)
- die pastorei und caplonei zue St. haben die Landtschaden allein ... zu verleihen1537 Neckarsteinach 378Faksimile (ca. 251 KB)
- der collator vnd andere herren dieser pastorey1558 BlPfälzKG. 27 (1960) 87
- [vier Brüder haben] sich verwilliget und vertragen, die kirche zu S. und die pastorei sämtlichen zu bauen und zu erhalten1568 Kurland/Sehling,EvKO. V 121Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- summa alles seiberen baulantz to der pastorien gehoerich syn ungeferlich by 47 morgen1584 WerdenUrb. II 701Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
- befehlen wir ..., das ... von altershero ein eigene gestifte pfar, pastorey oder praedicatur gewesen, das die ... unabgengig bleyben sollen1606 Stift Verden/Sehling,EvKO. VII 1 S. 188Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg