Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Patent/patent

Patent

, n.

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Urkunde
Sachhinweis: HRG.1 III 1532 ff

I offener (III) Brief, schriftlicher Anschlag, meist zur öffentlichen Bekanntmachung einer obrigkeitlichen Verordnung oder Mitteilung, meton. auch der Befehl, die Befehlsgewalt
  • sein begern der offenen patent halben
    1575 NürnbRatsverl. II 30
  • das sich die kauff- und schiffleut under des admiranten patent zuverthedigen understunden
    1599 FWB. III 121
  • mögen auch bisweilen die parteyen durch angeschlagne offne patenta citiert ... werden; welches in denen fällen stat hat, da ein auslender oder solche person beclagt ist, welche khain gewisse noch stäte wohnung im landt hat
    1616/29 OÖLTfl.(Strätz) II 16 § 6
  • als sie [Lehengeber] dan auch schuldig sein, dieselbige ihre lechen allein iner landts zu verleichen, ... und zu menigelichs nachrichtung sowol durch offene patent ... als in sonderhaidt bey der canzley nambhafft ze machen und einschreiben zu lassen
    1616/29 OÖLTfl.(Strätz) VI 4 § 2
  • die [rathsdiener] schlagen auch an daß rathauß und törren ... die patenta, crida und andere sachen
    1623 OÖsterr./ÖW. XIV 69
  • daß uns ... der rath zu D. zu erkennen gegeben, welchergestalt sie wegen eingerissenen grossen ungehorsams unter der hiesigen buͤrgerschafft, ein patent abgefasset, mit unterthaͤnigster bitte, wir wolten dasselbe gnaͤdigst bestetigen
    1640 Dresden/Wiesand 874
  • vermig negst herumbgangner lands haubmanischen pattents 
    Mitte 17. Jh. OÖsterr./ÖW. XII 365
  • daß dieselbe [erbainigungen] ... durch offentlich angeschlagne patenten drei ganze jahr hindurch publiciert ... werden
    1654 NÖLO. IV 19 § 4
  • ist die failhabung an sonn und feürtägen unter den gottesdienst vermög patent de dato ... verbodten
    1756 OÖsterr./ÖW. XII 357
  • der reichstag wird vom kaiser mittels gedruckter patente und besonderer schreiben an jeden reichsstand ... ausgeschrieben
    um 1795 StaatsRHeilRömR. 68
II
Urkunde über die Verleihung eines Rechts, Erlaubnisschein
  • das jemandt ... bitten wurde, daß seine privilegia und patenten in der reichscantzley außgefertiget wurden
    um 1620 HistVjschr. 22 (1924/25) 312
  • schultheiß, gericht und gemeindt zu D. suppliciren, daß weillen man ihnen ... ein patent umb die mittel, für ihr höcht ruinoses gotteshaus zu repariren, bey denen christmildtig seelen zu erbitten, ist ertheilt worden
    1679 ArchKathKR. 95 (1915) 432
  • sollen sie auch der privilegien und immunitäten, so in denen vor diesem ausgangenen patenten ... versprochen seynd, nicht weniger alß andere unsere untertanen zu genießen haben
    1682 KirchheimW. 77
  • noch schaͤrfer sind jene ... zu bestrafen, die patenten, paͤsse, und andere dergleichen verwilligungen vidimiren, oder das hausiren gegen den inhalt des patents, oder wohl gar ohne dasselbe gestatten
    1797 KurpfSamml. V 102
  • zu tauschhandel oder warenverkauf [von jüdischen Handelsleuten] bedarfs [!] es eines patentes 
    1818 Tänzer,GJudVorarlb. 453
  • ein patent kann gegeben werden fuͤr die erfindung eines neuen fabrikates ... oder einer neuen fabrikationsmethode
    1831 Mohl,WürtStR. II 636
III Urkunde über eine Dienstverpflichtung beim Militär
  • es soll ... ein jeder stand ... solch gesind, woher sie zuͤgen, wo sie hinaus gedaͤchten, auf wen sie sich zu versprechen, auch was fuͤr schein und patenten sie bey sich haͤtten, zu rechtfertigen verbunden ... seyn
    1563 Moser,KreisAbsch. I 224 [betrifft Kriegsvolk]
  • die patente der dazu gehörenden officierer und bedienten
    1699 ForschBrandenbPr. 22 (1909) 242
  • von dem general-feldmarschall bis zum faͤhndrich sind alle kriegsbediente mit dergleichen patenten [bestallungs-brief] versehen
    1757 Eggers,NKriegsLex. II 363
IV ein Patent (I) nach Gestalt und Format, dh. in ungefaltetem Folioformat einseitig beschrieben oder bedruckt
  • pro vectigali in formb eines patents 30 fl.
    1654 NÖLO. I 77 § 2
  • so sollen edicta hinfuͤhro nicht mehr als ein patent, sondern der bogen auf beyden seiten gedrucket werden
    1717 Rabe,PreußG. I 1 S. 453
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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patent

, adj.

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wie offen (III) 
  • wy undergeschreven oepenbaere keyserlicke notarii doen kundt ... dat wy up dato undergeschreven einen patenten pergamenen brieff
    1597 OstfriesUB. II 410
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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