Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pein

Pein

, f.
I Folter, Tortur, überwiegend als Mittel der Wahrheitsfindung bzw. Geständniserzwingung im gerichtlichen Vorverfahren beim Inquisitionsprozeß
II körperliche oder andere Strafe
III erhöhte Stätte zur Hinrichtung
IV Mühe