Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Perquisition

Perquisition

, f.

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genaue Nachforschung 
  • sollen ... diejenige, welche gar keine bekandte behausungen haben, ... edictaliter ... ohne perquisition citiret, und die citation von dem richter jedes orts eigenhaͤndig, ohne einige sportulen dafuͤr zu nehmen, unterzeichnet werden
    1699 CCMarch. II 1 Sp. 278