Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Perquisitionsschein

Perquisitionsschein

, m.

Aufzeichnung einer Perquisition 
  • alle diejenige, so aus dem lande relegiret ... sollen in ihren gehabten letzten behausungen, ohne weitlaͤufftigkeit und schrifftlichen perquisitions-schein citiret ... werden
    1699 CCMarch. II 1 Sp. 278