Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Personalbeschwerde

Personalbeschwerde

, f.

wie Personallast 
  • [drei Apotheker] supplizierten, sie der personalbeschwerden als fronen, wachen und torhüten ... zu befreien
    1655 Steinhilber,GshwHeilbronn 179
  • dass alle diejenige, so ... sich ... niederlassen wollen, auff fünffzehn jahr lang von allen personal- und real-beschwerden ... absonderlich aber von thor- und nachtwachten ... befreyet seyn ... sollen
    1690 AnnNassau 24 (1892) 77
  • die personen, welche bey einem der hoͤchsten reichsgerichte bedienstet sind ... sind auch von allen personalbeschwerden ... befreyet
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 137
  • die postbeamten sind ... von den personal-, nicht aber von den realbeschwerden befreit
    um 1795 StaatsRHeilRömR. 66
  • buͤrger, welche ihre guͤter an ihre kinder auf ein leibgeding abgeben ... haben ... die buͤrgerliche personal-beschwerden zu tragen
    1812 WirtRealIndex I 568
unter Ausschluss der Schreibform(en):