Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Personalschatzung

Personalschatzung

, f.

auf die Person (I) bezogene Steuer
  • daß vor dießmahlen die judenschafft ... die personalschatzungh zu behuiff deren schwedischen und heßischen, gleichs den christen ... entrichten sollen
    1650 ZWestf. 96, 1 (1940) 87
  • so wollen i.c.d. jedoch aus sonderbarer gn. affection zu den studiis wehrend dero regierung alle personal- und realschatzung auf die güter ... nachsehen
    1679 Brunn,WGUnivHeidelb. 246
  • es giebt zweierlei schatzungen: a) capitalschatzung, so von immobilien gegeben wird, und b) personalschatzung, so von personen entrichtet wird
    1744 ActaBoruss.BehO. VI 2 S. 764
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