Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pertinenzstück
Artikel davor:
(Personatschaft)
Personenbestallung
personeel
(Personer)
Personengeld
persönlich
Personenrecht
Personenstand
Personenzahl
Pertinenz
Pertinenzstück
, n.
wie Pertinenz
- das bergwerck zum Andresberge ... als ein sonderlich pertinentz-stücke deroselbigen [graffschafft]1593 SammlVerordnHannov. III 44Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- pertinentz-stuͤcke an aeckern, wiesen, gaͤrten und dergleichen1667 CCMarch. V 3 Sp. 391Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- wann auch ... von diesen ritter-guͤtern ein und anderes pertinentz-stuͤck erblich absque consensu domini alienirt seyn solte, koͤnnen sothanen pertinentien keine steuren aufgebuͤrdet ... werden1718 CCMarch. IV 3 Sp. 67Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- woferne auch hinfuͤhro ein oder anderes pertinenz-stuͤck von einem lehngute veralieniret werden sollte, so soll der verkaͤufer solches von denen roß-dienst-geldern zu befreien und dieselbe allein zu uͤbernehmen nicht befugt seyn1719 HalberstProvR. 142Faksimile - in Google Books
- bey den meisten unbeweglichen guͤtern verstehen sich zwar gewisse zugehoͤrungen oder so genannte pertinenz-stuͤcke, zumahl die als theile des ganzen anzusehen, von selbsten1753 Pütter,JurPraxis I 154Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der mist gehoͤret zu den guͤtern, und wird als ein pertinenzstuͤck davon angesehen1757 Estor,RGel. I 682Faksimile (ca. 165 KB)
- nun geschieht zwar solcher erbpacht nicht leicht mit ganzen, besonders wichtigen guͤtern: er ist aber destomehr bey den pertinenzstuͤcken, z.e. muͤhlen, backhaͤusern und dergleichen gewoͤhnlich1758 v.Justi,Staatsw. I 538Faksimile (ca. 84 KB)
- [Übschr.:] pertinenz-stuͤcke. jnnhalt: § 1. erklaͤrung. § 2. erforderliche eigenschaften. § 3. ein responsum hiervon. § 4. hierunter gehoͤrt auch das roͤhr-wasser. § 5. saͤchs. verordnung. § 6. magdeburgisch recht1762 Hellfeld IV 2237 [ebd. 2237-2243]Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- der blose zusammenkauf verschiedener felder, haͤuser oder wiesen, ingleichen der besitz mehrerer nahe aneinander liegenden gruͤnde macht noch nicht pertinenzstuͤcke1762 Wiesand 806Faksimile - in Google Books
- 1776 BrschwWolfenbPromt. II 496-501
Faksimile - digitalisiert im Rahmen der Sammlung "Freiburger historische Bestände - digital"
- [es soll] einen jeden erlaubt seyn, die zu seinem gute gehoͤrenden vorwerksaͤcker und andere gruͤnde und pertinenzstuͤcke an bauern und andere leute gemeinen standes zu veraͤussern1787 Krug,StaatswPreuß. 74Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- unter dem ausdruck: mobiliar- oder bewegliches vermögen, sind alle bewegliche sachen zu verstehen, in so fern sie nicht als pertinenzstücke zu einer unbeweglichen sache gehören1794 PreußALR. I 2 § 10
- die frage ...: welchem landesherrn die in alieno territorio liegenden pertinenzstuͤcke einer saͤcularisirten corporation gehoͤrten1805 Vahlkampf,Miszellen I 469Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- unter pertinenz-stuͤcken werden hier diejenigen sachen gedacht, welche zu dem verliehenen lehen-objecte dergestalt gehoͤren, daß solche darunter wie theile eines ganzen verstanden werden1811 Heinke,NÖLehenR. I 120Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- als pertinenzstuͤcke adlicher guͤter sind ... auch diejenigen colonien, koͤttereien oder sonstige etablissements zu betrachten, welche fruͤherhin ... die steuerfreiheit genossen habenAmtsBlWestf. 1 (1816) 297Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
- hier [in den staͤdten] bildet jedes haus mit seinen pertinenzstuͤcken ein ganzes1826 StaatsbMag. VI 460Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Kiel
- der amtlichen gerichtsbarkeit steht die eigenthümliche (patrimonialgerichtsbarkeit) gegenüber, welche entweder einer physischen ... oder einer moralischen person, einer corporation als eigenes recht übertragen, oder aber mit dem besitz eines guts verbunden ist, und als pertinenzstück desselben im eigenthume des besitzers ist1829 Puchta,Justizämter I 154Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte