Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Perückenmacher

Perückenmacher

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Hersteller von Perücken, tw. zunftgebunden
  • paruckquenmacher 
    1674 Kramer,BaBüUfrk. 105
  • denen rechts-gelehrten lieget das innungs-rechts der paruckenmacher ob; solches zu erklaͤren
    1716 Ludewig,Anzeigen I 431
  • wollen, daß kein kauff- und handelsmann, cramer, peruquenmacher, wein- und bierschencke, schneider und anderer handwercksmann ... einigem studioso, uͤber die, in denen statutis academicis, iedes orts gesetzte summe, ein mehreres nicht creditiren ... solle
    1718 Sachsen/Wiesand 1038
  • wann eines hiesigen peruckenmachers sohn ... heirathen wuͤrde; so soll derselbe ohne alle schwuͤrigkeit in die innung aufgenommen werden
    1719 Heidelberg/Gatterer,TechnolMag. III 174
  • ob es thulicher, daß in einem gerichte certus numerus advocatorum u. wie bey vielen innungen, als denen barbiren, paruquenmachern, becken in Leipzig und anderen geschlossene zahl gehalten werde?
    1720 Zipffel,Händel I-III 161
  • zu der leztern classe [uͤberfluͤßige profeßionen] werden gezaͤhlet ... 78) pergamentmacher, 79) perlenborer, 80) perruquenmacher 
    1757 Estor,RGel. I 105
  • peruquenmacher betruͤgen: 1) wenn sie die peruquen mit gespalteten roß-haaren verfaͤlschen [usw.]
    1761 Hönn,Betrugslex. 336
  • das die paruken macher keine offentliche barbier-stube ... halten ... sollen
    1769 Michel,BaderLuzern 49
  • soll kein einheimischer oder fremder, der nicht mit im amte und gewercke ist, als peruquenmacher allhier ausser den jahrmaͤrckten oͤffentlich feil haben, und boutiquen halten
    1775 NCCPruss. V 3, 2 Sp. 53
  • die goldschlaͤger, barbierer, perukenmacher sind in so fern geschlossen, daß die gerechtigkeiten dazu besonders erkauft werden muͤssen
    1801 RepRecht VIII 205 Anm. n
unter Ausschluss der Schreibform(en):