Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Petitorium
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Petition
Petitionschrift
petitorisch
Petitorium
, n., Petitorie, n.
Klage um Eigentum im Unterschied zur Besitzklage (Possessorium)
- ghij metten vonnisse succumbeert int possessorie voirscreven, ghij en sult niet gehoirt wordden als appellant, behoudelijc u uwen rechte in petitorie ende in der proprieteyt1496 CoutBrab. II 2 S. 133
- ten petitorie oft possessorie1519 MiddelburgBr. II 72
- petitorium ... ist ein rechtliches mittel, dessen man sich bedienet, um das eigenthum und seine rechte zu erweisen. es unterscheidet sich demnach von dem blossen possessorio, als welches zur behauptung des besitzers ... angestellet wird1762 Hellfeld IV 2243Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- da auch außerhalb denen herzogthümern Bremen und Verden von unsern gerichten angenommen ist, daß das petitorium bey dem gerichte anzustellen sey, wo das possessorium seine endschaft erreichet, so wollen wir es dabey ferner lassen. doch soll es in ansehung des ober-richters nicht anders statt finden, als wenn die über den besitz ergangene acta bey ihm bleiben. sonst aber muß das petitorium bey demjenigen gerichte eingeführet werden, an welches die vorigen acta zurückgesandt sind, oder zurückgesandt werden sollenum 1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 28 § 32