Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): pfählen

I Pfähle setzen zur Grenzmarkierung, für einen Grenzzaun, als Deichverstärkung, als Zeichen des besonderen rechtlichen Status eines Ortes, Grundstücks ua.
II an den Pfahl (I 2) stellen oder mit einem Pfahl (I 1) beim Strafvollzug durchstoßen