Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): pfählen
Artikel davor:
Pfäffling
Pfaffschaft
Pfahl
Pfahlbauer
Pfahlbauerrecht
(Pfahlbauerschaft)
(Pfahlbruder)
Pfahlbürger
Pfahlbürgerrecht
pfahlbürgersweise
pfählen
, v.I Pfähle setzen zur Grenzmarkierung, für einen Grenzzaun, als Deichverstärkung, als Zeichen des besonderen rechtlichen Status eines Ortes, Grundstücks ua.
Artikel danach:
(Pfähler)
pfahlfest
Pfahlgeld
(Pfahlgenosse)
Pfahlgericht
Pfahlheller
Pfahlherr
Pfählehüter
Pfählekauf