Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): pfälzisch
Artikel davor:
Pfalzgericht
Pfalzgewalthaber
Pfalzgraf
Pfalzgräfer
Pfalzgräfin
pfalzgräfisch
Pfalzgrafschaft
Pfalzgrafenwürde
Pfalzhaus
Pfalzherr
pfälzisch
, adj.
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kurpfälzisch
- sines vedderen dochter des pallandeschen grevenum 1260 SächsWChr. 251Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts dMGH
- wie auch dem pfältzischen catechismo dermassen angestellet werden sol, daß nicht allein die summa ... ordentlich fürgetragen ... werden1656 Hessen/SchulO.(Vormbaum) II 465Faksimile - in Google Books
- R. und L. aber theilten sich von einander ab, und stifteten zwey linien, jener die pfaͤlzische, dieser die bayrische1770 Kreittmayr,StaatsR. 206Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)