Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): pfälzisch

pfälzisch

, adj.

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kurpfälzisch
  • sines vedderen dochter des pallandeschen greven
    um 1260 SächsWChr. 251
  • wie auch dem pfältzischen catechismo dermassen angestellet werden sol, daß nicht allein die summa ... ordentlich fürgetragen ... werden
    1656 Hessen/SchulO.(Vormbaum) II 465
  • R. und L. aber theilten sich von einander ab, und stifteten zwey linien, jener die pfaͤlzische, dieser die bayrische
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 206
unter Ausschluss der Schreibform(en):