Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfändungsursache

Pfändungsursache

, f.

(schriftliche) Begründung der Pfändung (I) 
  • so sollen gleich mit und beneben den exceptionibus sub- & obreptionis, auch die pfandungs-ursachen und hauptsaͤchliche handlung ... uͤbergeben ... werden
    1654 JRA. § 139
  • causales sind die ursachen der pfaͤndung. man pflegt nehmlich die ursachen einer geschehenen pfaͤndung mit diesem namen beym cammergerichte zu belegen, wenn sie gleich sonst auch pfandungsursachen, imgleichen hauptsaͤchliche handlung genannt werden
    1800 RepRecht V 170
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