Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfaffensole

Pfaffensole

, f.

Solemenge, deren Ertrag einer geistlichen Person oder Institution zukommt
vgl. Pfaffenkux
  • drey zoͤber, die pfaffen-sole genant, stehen auff keinen gewissen kothe, sondern werden verlegt, zu welchen man wil, daraus sie den eigenthums-herrn auch bezahlet wird
    1670 Hondorff,HalleSalzw. 23
unter Ausschluss der Schreibform(en):