Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfalzbüttel
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(Pfahlsetzung)
Pfahlstätte
Pfahlstein
(Pfahlstörung)
Pfählung
(Pfahlversetzer)
Pfahlzins
Pfalz
Pfalzbrauch
Pfalzbüttel
, m.
1Büttel (I) am Pfalzgericht
- dass der zitierte nach ausweis der zitation vor dem pfalzgericht erscheinen solle, und hernach dem zitierten durch den pfalzbüttel zu überantworten1611 MittFürstenbArch. II 892