Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfalztag

Pfalztag

, m.

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nach den in einer Pfalz (I) abgehaltenen Gerichtstagen benannte dreitägige Versammlung in Ragaz/Schweiz, bei der die Rechtsfälle des Gerichtsbezirks zur Entscheidung kommen, wie Landestag (I) 
  • es ist ... vnsers closters recht ... das alle vnsers closters lüt ze Ch. ... die gehören gen R. in das gericht durch die dry tag des landstag den man gewonlichen hat in dem monat des mayes, also das sie ... mit kainem andern gericht rechten noch suchen, dann allain ze R. durch die vorgeschriben try tag des pfallentz oder landstag 
    15. Jh.? (Hs.) Sankt Gallen (Kt.)/GrW. I 184