Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfandinhaberin

Pfandinhaberin

, f.

Frau, die ein Gut als Pfand (I) besitzt
  • fraw V. von H. als phantinhaberin ... hat sich beclagt
    1561 EderRel. I 228.
unter Ausschluss der Schreibform(en):