Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfandkapital

Pfandkapital

, n.

durch Pfand (I) gesichertes Darlehen
  • wegen losgekundigten pandcapital und tinse
    1666 LübOStB. 398
  • es seye ... mit 3000. fl. ein anfang an abstossung des pfand-capitals gemacht worden
    1749 Moser,StaatsR. 39 S. 482
  • die landesherrlichen einkuͤnfte aus dem domanio ... bestehen ... in den sogenannten suͤrpluͤsgeldern, die uͤber den betrag der zinsen von den pfandkapitalien als eine erhoͤhung der pacht von den pfandinnhabern bezahlet werden
    1788 Gadebusch,Staatskunde II 302
  • vom beweglichen vermoͤgen, wozu man aber keine auf interessen ausstehende gelder und pfandcapitalien rechnet
    1802 SammlLivlLR. I 318
  • der sich aus dem erloͤse des pfandes ergebende ueberschuß uͤber das schuldige pfand-kapital 
    1806 RepStaatsVerwBaiern VI 93