Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfandpferch

Pfandpferch

, m.

Pferch (I), in dem gepfändetes Vieh eingestellt wird
vgl. Pfandhof
  • von einer melchen kuhe, die soll nit an recht, sondern in ein pfandferrich gestellt ... werden
    1645 Obersimmental(BernRQ.) 141