Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfandpferch
Artikel davor:
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Pfändner
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Pfändnis
Pfandnisbrief
pfändnisweise
Pfandordnung
Pfandpfennig
Pfandpferch
, m.
Pferch (I), in dem gepfändetes Vieh eingestellt wird
vgl.
Pfandhof
- von einer melchen kuhe, die soll nit an recht, sondern in ein pfandferrich gestellt ... werden1645 Obersimmental(BernRQ.) 141Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"