Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfandsatzung

Pfandsatzung

, f.

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Verpfändung
  • haben wir ... gelobet ... diesen ... kauff vnd pfantsaczunge ... veste zuͤ halten
    1384 MWirzib. IX 424
  • vmbe vnsere schulde, die vns ... vnser herre schuldig ist von der pfantsaczunge wegen die wir von ym vnd sinem stift jnne gehabet haben
    1388 MWirzib. VIII 75
  • pfantsatzung. ... so ain nachbar dem andern leihen will, soll er sich solchen darlehens nit auf besondern grünten sondern auf dem ganzen guet versichern lassen
    Ende 16. Jh. NÖsterr./ÖW. IX 756
unter Ausschluss der Schreibform(en):