Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfandverkäufer
Artikel davor:
Pfändungsrecht
Pfändungssache
Pfändungsatz
Pfändungsursache
(Pfändungwehrung)
Pfanduntertan
Pfandvergünstigung
Pfandverkauf
Pfandverkaufamt
Pfandverkaufen
Pfandverkäufer
, m.
Verpfänder bei einem als Kauf auf Wiederkauf ausgestalteten Pfandrechtsverhältnis
- [es] kœnnen solche verpfændete güter [unbewegliche stadt-güther] auch für ausgange der jahrschaare, wann gleich der pfand-verkaeufer immitler zeit mit tode abgehet, an die erben nicht verledigen1589 Westphalen,Mon. I 2056 b