Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfandverkauf

Pfandverkauf

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Verkauf des Pfandes (I) durch den Gläubiger, um seinen Anspruch aus dem Erlös zu erfüllen
Sachhinweis: Planitz,Verm. 661ff.
unter Ausschluss der Schreibform(en):