Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfandverweisung
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Pfandsvertreuung
Pfandverweisung
, f.
Pfandrecht an einem Gut
- wann ein glaubiger ... mit puergschaften oder satz- und pfandverweißungen auf ligunde güeter versehen, so solle demselben ... bevor ... stehen ... auf sein underphand, ob auch ein anderer deßen in inhaben wäre, zue clagen1599 NÖLREntw. II 8 § 22