Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfandverweisung

Pfandverweisung

, f.

Pfandrecht an einem Gut
  • wann ein glaubiger ... mit puergschaften oder satz- und pfandverweißungen auf ligunde güeter versehen, so solle demselben ... bevor ... stehen ... auf sein underphand, ob auch ein anderer deßen in inhaben wäre, zue clagen
    1599 NÖLREntw. II 8 § 22
unter Ausschluss der Schreibform(en):