Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfandwert
Artikel davor:
Pfandverweisung
Pfandvieh
Pfandvogt
Pfandwähre
Pfandwandel
Pfandwehrung
Pfandweigerung
Pfandwein
pfandsweise
Pfandweisung
Pfandwert
, m.
I
wirtschaftliche Entsprechung eines Pfandes
- so hat sie auch wedder pfande noch pfandswert1433 QFSchleswHG. 34 S. 225
II
Pfandgegenstand
vgl.
Pfennigwert (III)
- vnd keine andere pfandwerts als roß vych getritt ... bey confiscation des 3ten pf[ennigs] vom h[aupt]guth1648 ArgauLsch. I 326Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
III
Wert des Pfandgegenstandes
bdv.:
Pfändung (V)
- den bey einem außergerichtlichen verkaufe verbleibenden ueberschuß des pfandwerths, muß der pfandinhaber dem verpfänder sogleich nach geschehenem verkaufe herauszahlen1794 PreußALR. I 20 § 219
- jeder, der entdeckt wird, ein pfand von einem studenten in versatz gebracht zu haben, wird mit einer geldbuße belegt, welche im ersten falle der haͤlfte des pfandwerthes ... gleichkommen soll1814 RepStaatsVerwBaiern IV 173Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)