Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfandwert

Pfandwert

, m.


I wirtschaftliche Entsprechung eines Pfandes
  • so hat sie auch wedder pfande noch pfandswert 
    1433 QFSchleswHG. 34 S. 225
II Pfandgegenstand
  • vnd keine andere pfandwerts als roß vych getritt ... bey confiscation des 3ten pf[ennigs] vom h[aupt]guth
    1648 ArgauLsch. I 326
III Wert des Pfandgegenstandes
  • den bey einem außergerichtlichen verkaufe verbleibenden ueberschuß des pfandwerths, muß der pfandinhaber dem verpfänder sogleich nach geschehenem verkaufe herauszahlen
    1794 PreußALR. I 20 § 219
  • jeder, der entdeckt wird, ein pfand von einem studenten in versatz gebracht zu haben, wird mit einer geldbuße belegt, welche im ersten falle der haͤlfte des pfandwerthes ... gleichkommen soll
    1814 RepStaatsVerwBaiern IV 173