Pfannhausamtswaldmeister, m.
Pfannhausamtswaldmeister, m.
Aufseher über die Waldungen, die für das Pfannhaus (I) bewirtschaftet werden
bdv.:
Pfannhauswaldmeister
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sowol alte als neue maißen sind in bann zu legen durch unsere pfannhausamts- und andere waldmeister1685 SchlernSchr. 88 S. 236