Pfannenzettel, n.
Pfannenzettel, n.
Anrechtschein, den öffentlichen Braukessel zu einem bestimmten Termin zu nutzen
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soll sich keiner unterstehen, die pfannen einzuzihen, er habe dan zufoderst das pfannenzettul mit erlegunge bares geldes abgelöset17. Jh. Stadthagen 111