Pfarrangehörige, m.

Person, die als Gemeindemitglied in einer Pfarre (I) lebt, auch übtr. auf die der Seelsorge eines leitenden Geistlichen unterstehenden Geistlichen in einem größeren kirchlichen Verwaltungsbezirk
bdv.: Pfarrkind
  • [der Inspektor soll den Lebenswandel der Pfarrer prüfen, ob] durch ihre ... gut exempel ... auch ihre zuhörer und pfarrangehörige zur gottseligkeyt und stillen wesen angereitzt werden
    1587 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 537 Faksimile
  • dennoch soll dieses examen [Eheunterricht] nur die pfarr-angehörigen ansehen
    1748 BernStR. VI 1 S. 623 Faksimile
  • dem [dechanten] alsdann alle übrige in dem [capittels]bezirk bepfründete geistliche ... als capittelsglieder, sodann sie und alle in solchem als gehülfen oder sonst dienstlos sich aufhaltende geistliche ... als pfarrangehörige untergeben sind
    1806 DZKirchR. 12 (1902) 213