Pfarrangehörige, m.
Pfarrangehörige, m.
Person, die als Gemeindemitglied in einer Pfarre (I) lebt, auch übtr. auf die der Seelsorge eines leitenden Geistlichen unterstehenden Geistlichen in einem größeren kirchlichen Verwaltungsbezirk
bdv.:
Pfarrkind
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[der Inspektor soll den Lebenswandel der Pfarrer prüfen, ob] durch ihre ... gut exempel ... auch ihre zuhörer und pfarrangehörige zur gottseligkeyt und stillen wesen angereitzt werden1587 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 537 Faksimile
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dennoch soll dieses examen [Eheunterricht] nur die pfarr-angehörigen ansehen1748 BernStR. VI 1 S. 623 Faksimile
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dem [dechanten] alsdann alle übrige in dem [capittels]bezirk bepfründete geistliche ... als capittelsglieder, sodann sie und alle in solchem als gehülfen oder sonst dienstlos sich aufhaltende geistliche ... als pfarrangehörige untergeben sind1806 DZKirchR. 12 (1902) 213