Pfarrbelehnung, f.
Pfarrbelehnung, f.
I
Belehnung (III) mit einer Pfarre (I)
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es sollen auch die collatores oder amptleute von wegen der pfarrbelehung nichts fordern1580 Sachsen/Sehling,EvKO. I 1 S. 446 Faksimile
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ehe ihm [prediger] die pfarr-belehnung ertheilt wird1782 BrschwWolfenbPromt. IV 163
II
Urkunde über eine Pfarrbelehnung (I)
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daß ... die pfarr-belehnung und das introductorium eher nicht, als bis solche voͤllig reguliret sind, ausgefertigt und ertheilt werde1782 BrschwWolfenbPromt. IV 163