Pfarreinzieher, m.
Pfarreinzieher, m.
Einnehmer der Pfarreinkünfte
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welcher zum pfarreinzieher genomen würdt, der soll schwören, daß er die järliche geföll, zins, gülten, frücht und zehendten ... getrewlich einziehen [wird]1573 VillingenStR. 155 Faksimile