Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfarrerstelle

Pfarrerstelle

, f.

auch pfarrern- 
wie Pfarrstelle (I) 
  • die pfarrern-stelle hat allda jetzt herr J.P.P.
    1689 Valvasor,Krain II 764
  • kein geistlicher soll sich bei befoͤrderungsgesuchen um eine andere stelle, als um solche der naͤchstfolgenden hoͤheren klasse bewerben, indem das ueberspringen einer ganzen klasse von pfarrerstellen ... nicht gestattet wird
    1814 RepStaatsVerwBaiern III 277
unter Ausschluss der Schreibform(en):