Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfarrerswitwe

Pfarrerswitwe

, f., Pfarrerswitwin, f.

Witwe eines protestantischen Pfarrers (I) 
bdv.: Pfarrwitwe
  • zwei pfarrers- und schulmeisters-wittibinnen 
    1653 WürtVjh. 3 (1880) 240
  • pfarrers witwen im land, welche um den genuß des hochfuͤrstl. eberhardinischen legats sich demuͤthigst angemeldet
    1695 Hartmann,WürtGes. III 146f.
  • gestalten die special-superintendenten ... instruirt werden, bey vornehmender kirchen-visitation, jedes orts, wo die pfarrers-wittiben sich aufhalten, auf deren thun und lassen fleißig zu forschen
    1720 Hartmann,WürtGes. IV 310
  • wenn eine pfarr-wittwe guten vermoͤgens ist, und keine kinder oder noth-erben hinterlaͤsset, sollte selbige ... sich dahin antreiben lassen, daß sie in favorem armer pfarrers wittwen und waysen die disposition errichten, damit dasjenige, was sie aus dem wittwen-fisco empfangen, von ihrem hinterlassenen vermoͤgen etwa an einem capital dem fundo charitativo ... restituiret werden moͤchte
    1739 Hartmann,WürtGes. III 331
  • indeme aber diese beitraͤge derer geistlichen von ihren besoldungen nicht hinlaͤnglich gewesen, einen fundum, woraus die jeweils vorhandene pfarrers-wittwen nur einen maͤßigen unterhalt jaͤhrlich beziehen koͤnnten, zu errichten ... [wird] verordnet, daß bei jeder vacatur eines pfarr- oder andern ... geistlichen diensts ... ein ganzes quartal solcher vacant-werdenden besoldung in diesen pfarr-wittwen-fiscum fallen ... solle
    1746 SammlBadDurlach II 190
  • privatpatronen ... welche dem herkommen gemaͤß ... pensionen an ihre pfarrerswittwen ... abreichen
    1814 RepStaatsVerwBaiern III 302
unter Ausschluss der Schreibform(en):