Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfarrholzung

Pfarrholzung

, f.

wie Pfarrholz 
  • weil auch eines theils pfarr-herren die pfarr-holtzungen unpfleglich gebrauchen ..., so sollen dieselben hinförder ihr feuer-holtz auf anweisung der beamten ... also abhauen, daß die gehöltze in guter besserung bleiben
    1678 SammlVerordnHannov. III 377
  • die pfarr-hoͤlzungen sollen die fuͤrstlichen prediger nicht ohne vorwissen der beamten brauchen
    1783 Siggelkow,HdbMecklKR.2 51
  • sollen sie [kirchen-juraten] unter der direction der kirchen-commissarien eine unter-aufsicht auf die pfarr-holzungen haben
    1802 Schlegel,HannovKR. II 421