Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfarrkollaturenrecht

Pfarrkollaturenrecht

, n.

das Recht, eine Pfarrstelle (I) zu vergeben
  • daß er [Abt] auf die kanzel, welche uns [Bürgern] und nicht ihm gehört, greifen will; denn wir greifen ihm in sein pfarrkollaturenrecht auch nicht
    1578 ZMährSchles. 8 (1904) 416