Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfarrschule

Pfarrschule

, f.

an einer Pfarrkirche (I) ursprünglich als Lateinschule eingerichtete Lehranstalt, in der die für den Kirchendienst bestimmten Knaben unterrichtet wurden, dann allgemein jede Elementarschule
  • da dann auch die kustern in den pfarrscholen nit können die kinder genugsam anhalten, sunder auf ihren kirchendienst warten
    1569 RhVjbl. 22 (1957) 70
  • die drey pfar- oder kinderschulen alhie zue reformiren unnd darausz eine gemeine schule zu machen
    1579 Rostock/Nyström,Schul. 5
  • die schuler knaben ... sollen nicht zugelassen werden, sie sein dann ... lateinischer pfarrschul 
    1599 MGPaed. 42 S. 93
  • das forthin die, so der pfarschuele zu unterweisung der jugent dienen ... auch zu chor aufwarten und daselbst die kirchengesänge am besten verrichten sollen
    1612 Preußen/Sehling,EvKO. IV 210
  • die pfarrschule ist nicht bloß eine einzelne im pfarrort befindliche, sondern eine jede in dem pfarrbezirk errichtete elementarschule
    1819 Göbell,RhWKO. II 208