Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfarrsynode
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Pfarrsynode
, f., Pfarrsynodus, m.
Versammlung der Synodalen (meist der Pfarrer und eine Anzahl von Rats- oder Bürgerschaftsmitgliedern) zur Beratschlagung über Fragen des Gottesdienstes, Unterrichts und der Disziplin
- ist solenniter der pfarr synodus nach geschehener treymahl repetirter verkündigung ... gehalten worden17. Jh. ArchKathKR. 72 (1894) 59
- woferne ein geistlicher ohne legitime entschuldigung bei dem pfarr-synodo nicht erscheinet, solle er in eine geldstrafe ... verfallen seyn1774 SammlBadDurlach II 194Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wir empfehlen der generalsynode ... schulkonvente, welche sodann mit den special- und pfarrsynoden in einer periode von 3 jahren abwechseln koͤnnten1821 SammlBadStBl. I 364