Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfarrvikarius

Pfarrvikarius

, m.

Geistlicher als Gehilfe eines Pfarrers (I) in der Seelsorge
  • expensis der pfahr vicarien 
    1652 Stutz,Abh. XVI/XVII 240
  • bey der oberkirchen, [wo der] pfarr vicarius sitzet
    Ende 17. Jh. Alemannia 19 (1891) 63
  • den pfarrvikarien sind bei den aufzug und abgang 10 fl. aus den erledigten pfarreinkuͤnften zu verguͤten
    1814 RepStaatsVerwBaiern III 286
  • die vikarien oder noch nicht angestellten huͤlfspriester. sie sind theils landkapitels-vikarien ..., theils pfarr-vikarien, und zwar diese wieder bestaͤndige, welche von jedem inhaber der pfarrei gehalten werden muͤssen, theils außerordentliche, welche von dienstunfaͤhigen pfarrern nur fuͤr ihre person zur unterstuͤtzung angenommen sind
    1831 Mohl,WürtStR. II 562
unter Ausschluss der Schreibform(en):