Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfattenschau
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Pfatte
Pfattenschau
, f.
amtliche Überprüfung einer Pfatte
- daß die stadt die nidere gerichtbarkeit vnd benantlich die pfatten- vnd hagschaw (das ist, besichtigung der mangelbaren zaͤun, wie auch uͤberwachsender, vnd die straß hinderender haͤge vnd baͤumen) ... exercirt1643 Heider,Lindau 10Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- daß die pfattenschaw von der hagschaw vnterschieden, vnnd jene, wegen der zaͤun vnd einfridung der guͤter, jaͤhrlich; diese aber, wegen auffthu- vnnd raumung der strassen von uͤberwachsenden haͤgen, gestaͤud vnd baͤumen, nur am dritten jahr, jedesmal fuͤrgenommen werd1643 Heider,Lindau 813Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- pfattenschau. ist die beziehung der graͤnzen1762 Wiesand 818Faksimile - in Google Books
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