Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfattenschau

Pfattenschau

, f.

amtliche Überprüfung einer Pfatte 
  • daß die stadt die nidere gerichtbarkeit vnd benantlich die pfatten- vnd hagschaw (das ist, besichtigung der mangelbaren zaͤun, wie auch uͤberwachsender, vnd die straß hinderender haͤge vnd baͤumen) ... exercirt
    1643 Heider,Lindau 10
  • daß die pfattenschaw von der hagschaw vnterschieden, vnnd jene, wegen der zaͤun vnd einfridung der guͤter, jaͤhrlich; diese aber, wegen auffthu- vnnd raumung der strassen von uͤberwachsenden haͤgen, gestaͤud vnd baͤumen, nur am dritten jahr, jedesmal fuͤrgenommen werd
    1643 Heider,Lindau 813
  • pfattenschau. ist die beziehung der graͤnzen
    1762 Wiesand 818