Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pferdedieberei

Pferdedieberei

, f.

Diebstahl eines Pferdes
  • mit einem jungen, welchen ich wegen pferde-dieberey alhie in e.fl.g. gefängnus sitzen habe
    1631 Bohlen,Bohlen II 210
  • daß in unsern ... landen die pferde-dieberey ... uͤberhand genommen
    1708 BrschwLO. II 682
  • die pferdedieberey soll in Mecklenburg ... wenn der pferdedieb der that gestaͤndig und uͤberwiesen ist, ... unabbittlich mit dem strange bestrafet werden
    1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 697
unter Ausschluss der Schreibform(en):