Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pferdeinung

Pferdeinung

, f.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Strafsatz für verbotenes Weiden von Pferden
  • ein perteynung im tag ist 2 albus, aber des nachstz ists 1 lib. hell.
    1491 Pfalz/GrW. IV 731
  • es ist aber ein pferdsainung uf besagter gemarken gegen allen umbliegenden anstossern 12 d., doch außgeschaiden G., welche von eim pferd nur vier pfening geben
    1559 SchriesheimW. 219