Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pferdeschneider

Pferdeschneider

, m.

(von der Obrigkeit bestellte) Person, die Pferde kastriert
  • bleibet es bey dem alten gebrauch, daß der landschaft mit zuziehung der fuͤrstl. beamten einen pferde- und schweineschneider selbst zu bestellen befugt seyn soll
    1656 HadelnPriv. 273
  • die ge. damen seint berechtiget ... einzunemmen eine gerechtigkeit an gelt von den pferdss oder schweinschneidern, so jährlich in der herrschaft arbeiten
    1709 JbLothrG. 5, 2 (1893) 163
  • nachdem seine koͤnigliche majestaͤt in Preussen ... noͤthig gefunden, wegen der pferde- und schwein-schneidere ... ratione des schneide-lohns so wohl, als auch wegen ihrer verrichtung ... ein gewisses reglement entwerfen ... zu lassen
    1728 CCMarch. V 5 Sp. 117
  • unbefugten pferdeschneidern ist das verdiente geld abzunehmen
    1803 WeistNassau II 388