Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pferdeschneider
Artikel davor:
(Pferdenahme)
Pferdner
Pferdnergut
(Pferdeordinantie)
Pferdepfändung
Pferdportion
Pferderichter
Pferdeschaden
Pferdschar
(Pferdschatzung)
Pferdeschneider
, m.
(von der Obrigkeit bestellte) Person, die Pferde kastriert
- bleibet es bey dem alten gebrauch, daß der landschaft mit zuziehung der fuͤrstl. beamten einen pferde- und schweineschneider selbst zu bestellen befugt seyn soll1656 HadelnPriv. 273Faksimile (ca. 145 KB)
- die ge. damen seint berechtiget ... einzunemmen eine gerechtigkeit an gelt von den pferdss oder schweinschneidern, so jährlich in der herrschaft arbeiten1709 JbLothrG. 5, 2 (1893) 163
- nachdem seine koͤnigliche majestaͤt in Preussen ... noͤthig gefunden, wegen der pferde- und schwein-schneidere ... ratione des schneide-lohns so wohl, als auch wegen ihrer verrichtung ... ein gewisses reglement entwerfen ... zu lassen1728 CCMarch. V 5 Sp. 117Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- unbefugten pferdeschneidern ist das verdiente geld abzunehmen1803 WeistNassau II 388Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)