Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pferdnergut

Pferdnergut

, n.

Hofgut eines Pferdners 
bdv.: Pferdegut
  • das ein ider besitzer eins pferdenerguts in allen funff dorffern uns vor die vier tagepferde frone ides ihares dreissig groschen ... geben sollen
    1544 LeipzUnivUB. 577
  • hat euer eheweib ... in einem dißfalls mit euch gerichtlich aufgerichtetem vergleich euch die freye verwaltung und fruchtniessung des ihr eigenthuͤmlich zustehenden pferdnerguthes auf ihre lebenszeit uͤberlassen, wil aber nunmehro diesem vergleich zuwider, solches guth ihrem sohn erster ehe verkauffen [so darf sie dies nicht, weil ihr Mann Verwalter ihres Gutes ist]
    vor 1762 Wittenberg/Wiesand 801
  • es ist ... wahrzunehmen gewesen, wie von mehreren besitzern derer pferdner-güter, die auf sothanen gütern zu haltenden pferde abgeschaffet, und zu der mit diesen zu verrichtenden arbeit nur ochsen gebraucht worden
    1779 CSax. I 1069