Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfingstmahl

Pfingstmahl

, n.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Folge von Festmahlzeiten der Stadtverwaltung am Montag und Dienstag in der Pfingstwoche anläßlich der Neubesetzung städtischer Ämter
  • das nun hinfürter durch das ganz jar uf dem rathhauß nit mer dann drew ordinar mäler gehalten ... werden sollen, namlich das pfingstmal, großmal und herpstmal
    um 1560 ÜberlingenStR. 521