Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfingstmeister

Pfingstmeister

, m.

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Anführer der Pferdehirten
  • umb Georgii, wann die roßbuoben oder derselben pfingstmeister iren wisenblez verkaufen, solle solches allwegen vor einer ganzen gemeind beschehen, darmit der dorftig auch sein gebott darzu anlegen möge
    um 1600 WürtLändlRQ. III 89