Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pflegamthaus

Pflegamthaus

, n.

Verwaltungs- und Gerichtsgebäude eines Pflegamtes (I) 
  • dem ... gerichtsdiener [ist] anbefohlen, daß er bey allen hochzeiten ... auf dergleichen frefler seine obsicht haben und ... solchen alßbald nach vollbrachtem kürchgang zu gebührenter bestraffung in das pflegambthauß yberbringen solle
    1699 Reiser,Allgäu II 324