Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pflegbeamte

Pflegbeamte

, m.

Amtsträger in einem Pflegamt (I) 
  • weilen die reißjäger gemeiniglich von den pflegbeamten aufgestellt zu werden pflegen
    1672 MittSalzbLk. 27 (1887) 501
  • fischordnung ... welche jährlich ... bey dem ... fischrecht durch ... fischmaister in beyseyn eines pflegsbeamten ... abgelesen ... werden solle
    1692 MittSalzbLk. 5 (1865) 98
  • haben unsere pfleg-, gerichts- und casten-beambte ... zu vernehmen, auf was weiß ersagtes winter-portions-weesen regulirt worden
    1706 JbStraubing 59 (1956) 103
  • wenn von denen pflegsbeamten denen unterthannen die paanthättung und landrechts vorgelesen werden
    1756 OÖsterr./ÖW. XIII 358
  • cameral-gutachten ... wornach den forstmeistern der rang und gang unmittelbar nach dem churfuͤrstl. jurisdictions- ober- oder sogenannten pflegbeamten gebuͤhren solle
    1789 KurpfSamml. V 11
unter Ausschluss der Schreibform(en):