Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pflegenschulden

Pflegenschulden

, pl.

als Darlehen vergebenes Pfleggeld (I)?
  • die pfrunden und pflegenschulden ob sie schon nicht verbriefet, aber in das urbar und pflegbuch verschrieben, sollen auch den briefen gleich geachtet werden [und zählen zum liegenden Gut]
    1651 Wasserschleben,Erbenf. 265