Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pflegsanvertraute

Pflegsanvertraute

, m.

wie Pflegbefohlene 
  • es soll ... ein jeder [Vormund] ... keinesweges dem mündel und pflegsanvertrauten mit zehrung und reise unnöthige kosten veranlaßen
    1668 Reuß/Schulze,Hausg. II 275